Bayerischer Sportschützenbund -- Stand 28.Oktober 2009
Siegerehrung Gaumeisterschaft
Georg Hubert, Thomas Distler, Thomas Brückner, Bruno Desel, Christoph Jüttner und Schützenmeister Ludwig Funk
Waffenrecht - Bedürfnisbescheinigungen.
Liebe Mitglieder,
Im Wafffengesetz, Rechtsstand 1. August 2009,
wird im §14 Abs. 3 das Bedürfnis für Sportschützen ab der 3 Kurzwaffe, bzw. 4 halbautomatsichen Langwaffe geregelt.
Hierbei ist neu, dass der "......Antragsteller regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilgenommen haben muss" Schießsportwettkämpfe im Sinn des § 14 Abs. 3 WaffG sind alle nach den jeweiligen Verbandsregeln ausgeschriebene schießsportliche Veranstaltungen.
Hierzu zählen z.B.
Vereinsmeisterschaften
Vergleichsschießen mit anderen Vereinen
Gaumeisterschaften und höher
Gaurundenwettkämpfe.
Verlässlicher Ansatzpunkt für das Erfordernis eines organisierten Wettkampfes ist, dass er nach den jeweiligen Verbandsregeln ausgeschrieben wurde. Als Nachweis bitten wir die Antragsteller, vom Verein bestätigte Kopien, von Ergebnislisten u.äh. beizulegen. Um unnötige Nachfragen zu vermeiden bitten wir alle Antragsteller nur noch die neuen Nachweise für Sportschützeneigenschaften zu verwenden.